AGB

1. Geltung und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2. Natasha Riha Photography schließt Verträge – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten ausnahmslos nur, wenn und soweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Vertragserfüllungshandlungen von Natasha Riha Photography stellen insbesondere keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen dar.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, soweit die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Ein Verzicht auf diese Rechte kann nicht daraus abgeleitet werden, dass Natasha Riha Photography einige oder alle ihr zustehenden Rechte nicht ausübt.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von Natasha Riha Photography sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für alle Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

2.2. Ein Auftrag kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) an Natasha Riha Photography erteilt werden. Natasha Riha Photography übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) oder teilt ihm die Ablehnung der Bestellung mit. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Natasha Riha Photography und dem Auftraggeber zustande, der die gegenseitige Leistungspflicht auslöst.

2.3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über den Online-Shop Fotografien einschließlich der in § 42 UrhG normierten Nutzungsrechte zu erwerben. Weitergehende Nutzungsrechte sind mit Natasha Riha Photography gesondert zu vereinbaren. Das Angebot von Natasha Riha Photography im Onlineshop ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Eingang der Bestellung beim Fotografen zustande. Der Bestellvorgang wird durch Auswahl der gewünschten Produkte im Warenkorb eingeleitet und durch Anklicken des Kaufen-Buttons am Ende des Bestellvorgangs abgeschlossen. Natasha Riha Photography stellt die Vertragsprodukte nach Zahlungseingang entweder durch Zusendung an die vom Vertragspartner angegebene Adresse oder als Download-Datei zur Verfügung.

3. Bereitstellung von Diensten, Lizenz zur Nutzung

3.1. Natasha Riha Photography kann den Auftrag auch ganz oder teilweise durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Erteilt der Vertragspartner keine schriftlichen Weisungen, ist Natasha Riha Photography hinsichtlich der Art der Auftragsdurchführung frei. Dies gilt insbesondere für die Bildwahrnehmung, die Auswahl der Fotomodelle, die Location und die eingesetzten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.

3.2. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr von Natasha Riha Photography, dh die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen anderen als den benannten Beförderer versandt wird von ihm geliefert wird.

3.3. Von Natasha Riha Photography angegebene Liefer-/Leistungstermine und -fristen gelten nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Aus der Nichteinhaltung unverbindlicher Liefer-/Leistungsfristen und -termine können keine Ansprüche gegen Natasha Riha Photography hergeleitet werden. In jedem Fall hat Natasha Riha Photography die Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss zu erbringen.

3.4. Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen oder -fristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft im Sinne von Ziffer 3.5. - im Falle des Lieferverzuges nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag berührt nicht das Recht auf Ersatz des Schadens, der durch fahrlässige Nichterfüllung verursacht wurde.

3.5. Bei Termin- oder Fristerfüllung, sonst Rücktritt und bei Verzug von Natasha Riha Photography gilt der Vertrag ohne weiteres als aufgelöst, wenn der Vertragspartner Natasha Riha Photography dies nicht unverzüglich mitteilt wird weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen . Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3.6. Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, gleich ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht ausschließliche und nicht ausschließliche), nicht übertragbare (übertragbare) Lizenz zum ausdrücklich vereinbarten Zweck und im Rahmen der vereinbarte Limits (Kopienanzahl, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der auf der Rechnung oder dem Lieferschein angegebene Nutzungsumfang maßgebend. In jedem Fall erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offenbarten Vertragszweck (Auftragserteilung) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Lizenz nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht für Werbezwecke. Darüber hinaus ist der Vertragspartner im Sinne des § 42 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz) jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielfältigungsstücke für den eigenen und privaten Gebrauch anzufertigen.

3.7. Die Nutzungslizenz gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungshonorars (siehe Punkt 6.2.) und sofern der Hersteller gemäß Punkt 4.3 ordnungsgemäß genannt/benannt wird. wie gewährt.

4. Urheberrechtsbestimmungen

4.1. Fotografien sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne der §§ 1, 3, 4 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz). Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG Österreichisches Urheberrechtsgesetz) liegen ausnahmslos Natasha Riha Photography. Mit Ausnahme der in § 42 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz) normierten Rechte hat Natasha Riha Photography das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, durch optische Mittel öffentlich zu präsentieren, zu senden und zu veröffentlichen es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungserlaubnis (siehe Punkt 3.6.) zulässig. § 75 UrhG findet keine Anwendung.

4.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Fotos/Filmen in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, die nicht nur für den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROMs oder ähnlichen Datenträgern, ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen Natasha Riha Photography und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberührt.

4.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) den Herstellernamen (Name) oder den Urheberrechtsvermerk im Sinne des WURA (World Copyright Agreement) deutlich und leserlich (sichtbar) anzugeben insbesondere nicht umgestürzt und in normaler Schrift, direkt mit dem Foto und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt beizufügen: Foto: © Natasha Riha Photography. Dies gilt auch, wenn das Foto keinen Herstellernamen trägt. In jedem Fall gilt diese Bestimmung als Anbringung des Herstellernamens im Sinne des § 74 Abs 3 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz). Sofern das Foto auf der Vorderseite (im Bild) signiert ist, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den oben beschriebenen Herstellervermerk.

4.4. Jede Veränderung des Fotos bedarf der schriftlichen Zustimmung von Natasha Riha Photography. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen für den Vertragszweck erforderlich sind, der Natasha Riha Photography bekannt ist.

4.5. Bei einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zu übersenden. Bei teuren Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Anzahl der Belegexemplare auf ein Stück. Natasha Riha Photography muss die Webadresse bei Veröffentlichung im Internet mitgeteilt werden.

4.6. Im Falle einer Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten stehen Natasha Riha Photography zivilrechtliche Ansprüche gemäß §§ 81ff UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz) auf Unterlassung, Entfernung, Schadensersatz, Urteilsveröffentlichung etc. zu. Die Ansprüche sind fällig verschuldensunabhängig an Natasha Riha Photography. Bei Verletzung der Herstellerbezeichnung ist der immaterielle Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG UrhG) unbeschadet des weiteren Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG UrhG) mindestens der Höhe nach berechtigt gleich der angemessenen Vergütung (§ 86 UrhG Österreichisches Urheberrechtsgesetz).

5. Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung der Archivierung

5.1. Analoge Fotografie: Natasha Riha Photography steht das Eigentum am belichteten Filmmaterial (Negative, Dias etc.) zu. Diese belässt dem Vertragspartner gegen ein vereinbartes und angemessenes Entgelt das Eigentum an den für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Dias dem Vertragspartner nur gegen Überlassung nach Nutzung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Nutzung im Rahmen der Nutzungserlaubnis gemäß Punkt 3.6. verfügbar gemacht.

5.2. Digitale Fotografie: Natasha Riha Photography behält das Eigentum an den Bilddateien. Ein Recht zur Übertragung digitaler Bilddateien und deren Nutzung im Umfang der Nutzungserlaubnis gemäß Ziffer 3.6. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine Auswahl der einvernehmlich zwischen Natasha Riha Photography und dem Vertragspartner erstellten Bilddateien.

5.3. Natasha Riha Photography ist berechtigt, die Fotografien und die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrem Herstellernamen zu kennzeichnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Unversehrtheit des Herstellernamens sicherzustellen, insbesondere bei Weitergabe an Dritte (Druckereien etc.). Gegebenenfalls ist die Herstellerkennzeichnung anzubringen oder zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle Reproduktionsmittel (Lithografien, Platten etc.), die während der Produktion oder bei der Anfertigung von Kopien von digitalen Bilddateien erstellt werden.

5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Fotografien so zu speichern, dass bei jeder Art der Datenübertragung der Name des Herstellers mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, so dass Natasha Riha Photography als Urheberin der Bilder eindeutig und eindeutig identifiziert werden kann.

5.5. Natasha Riha Photography archiviert die Aufnahme ohne rechtliche Verpflichtung für einen Zeitraum von einem Jahr. Bei Verlust oder Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

6. Vergütung (Löhne, Gebühren)

6.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Natasha Riha Photography für ihre Leistungen ein Arbeitshonorar (Honorar) gemäß ihrer aktuellen Preislisten zu.

6.2. Einerseits steht Natasha Riha Photography ein Aufnahmehonorar zu, das auch bei Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie bei fehlender Verwertung fällig wird oder von einer Entscheidung eines Dritten abhängt. In diesem Fall werden keine Preisnachlässe auf den Eintrittspreis gewährt. Darüber hinaus steht Natasha Riha Photography eine Verkaufsvergütung für den Verkauf von Fotografien / Filmen sowie eine gesonderte Lizenzvergütung (Lizenzgebühr) in vereinbarter Höhe für die Erteilung einer über § 42 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz) hinausgehenden Nutzungserlaubnis zu.

6.3. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige Grafikleistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Auslagen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Übernachtungskosten, Maskenbildner etc. sind nicht im Eintrittsgeld enthalten und werden es sein separat berechnet. Gleiches gilt für einen überdurchschnittlichen Organisations- oder Tagungsaufwand.

6.4. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich Versandkosten. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach dem Versandziel. Die aktuell gültigen Versandkosten und Versandzeiten finden Sie unter https://www.natasharihaphotography/pages/shipping-info. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Im Zuge der Auftragsdurchführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert berechnet.

6.5. Bei Nachbestellungen sind wir nicht an die bisherigen Preise gebunden.

6.6. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.

7. Zahlung

7.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Entgelt sofort mit Bestellung zur Zahlung fällig. Ist ein Zahlungsziel vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei an den Fotografen zur Zahlung fällig.

7.2. Natasha Riha Photography ist berechtigt, vom Auftraggeber vor Beginn der Auftragsausführung Akontozahlungen zu verlangen und für teilbare Leistungen Teilrechnungen zu stellen.

7.3. Natasha Riha Photography ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von ihrer Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in folgender Reihenfolge zu verwenden: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

7.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in gesetzlicher Höhe verschuldensunabhängig berechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet, Natasha Riha Photography alle zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung anfallenden Kosten, wie Anwaltskosten und Kosten von Inkassobüros, sowie etwaige weitergehende Schäden, zu ersetzen insbesondere der Schaden, der durch Nichtzahlung entsprechend höherer Zinsen auf eventuell entstandene Guthaben entsteht.

7.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegenüber Natasha Riha Photography nur berechtigt, wenn diese zahlungsunfähig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Haftung steht oder die Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurde.

7.6. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

8. Gesetzliches Widerrufsrecht

8.1. Gemäß § 11 FAGG (Österreichisches Fernabsatzgesetz) kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Nähere Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts und den Folgen des Widerrufs finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

8.2 Das Widerrufsrecht ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • bei Werkverträgen, wenn der Unternehmer – auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers und Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – begonnen hat die Dienstleistung vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist zu erbringen und die Dienstleistung dann vollständig erbracht wurde
  • bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • bei Verträgen über Waren, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
  • bei Verträgen zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung, und nach Übersendung einer Kopie oder Bestätigung gemäß § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 - mit der Lieferung vor Ablauf der Widerrufs-/Widerrufsfrist begonnen hat.

9. Pflichten des Vertragspartners

9.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Erfüllung des Auftrages erforderlichenfalls mitzuwirken und Natasha Riha Photography nach Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass hinsichtlich der gezeigten Objekte (z. B. Werke der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) ggf. erforderliche Nutzungsgenehmigungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen (z. B. Modelle). Natasha Riha Photography gewährleistet die Zustimmung berechtigter Personen, insbesondere von Models, nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu den vertraglichen Zwecken (Punkt 3.6.).

9.2. Freistellung und Freistellung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, Natasha Riha Photography von Ansprüchen Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten, wenn er wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder das Vertragsverhalten zivil- oder strafrechtlich oder gerichtlich oder außergerichtlich verfolgt oder verfolgt wird Partner beansprucht wird.

9.3. Wird Natasha Riha Photography mit der elektronischen Bearbeitung von Fremdaufnahmen beauftragt, versichert der Vertragspartner, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und stellt Natasha Riha Photography von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen.

9.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die mitzunehmenden Gegenstände unverzüglich nach der Entnahme abzuholen. Werden diese Gegenstände nicht spätestens nach zwei Werktagen von Natasha Riha Photography abgeholt, ist Natasha Riha Photography berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern.

10. Annahmeverzug, Rücktritt des Vertragspartners

10.1. Nimmt der Vertragspartner die Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ab oder wird die Leistungserbringung durch Natasha Riha Photography verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. Natasha Riha Photography ist in diesem Fall berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Natasha Riha Photography ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiterhin gegen wesentliche Vertragspflichten (Mitwirkungspflichten, Anzahlungs- oder Teilzahlungspflichten) verstößt. . In jedem Fall hat der Vertragspartner Natasha Riha Photography den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen.

10.2. Im Falle des Annahmeverzuges hat der Vertragspartner etwaige Lagerkosten sowie die Kosten einer erfolglosen Zustellung und Zustellung zu tragen. Hat der Vertragspartner den Annahmeverzug zu vertreten, hat er Natasha Riha Photography auch den Verzugsschaden zu ersetzen. Auch das Risiko der Lagerung trägt der Vertragspartner.

10.3. Bei zwingend notwendigen Terminänderungen (z. B. witterungsbedingt) ist eine Gebühr in Höhe der vergeblich aufgewendeten bzw. reservierten Zeit und aller Nebenkosten zu entrichten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum von Natasha Riha Photography. Der Vertragspartner trägt die gesamte Gefahr für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

11.2. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Vertragspartner untersagt.

11.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Natasha Riha Photography vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zu benachrichtigen, damit diese die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Ware übernehmen kann.

11.4. Kommt der Vertragspartner ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, ist Natasha Riha Photography berechtigt, die Herausgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zumverlangen. Vorübergehende Ansprüche sind sofort fällig.

11.5. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, es sei denn, Natasha Riha Photography erklärt schriftlich den Rücktritt vom Vertrag.

12. Gewährleistung

12.1. Ein Mangel, der Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners auslöst, liegt nur dann vor, wenn Natasha Riha Photography von dem vertraglich Geschuldeten abweicht. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Weitergehende Garantiezusagen werden vom Fotografen nicht übernommen. Gewährleistungsansprüche bestehen jedenfalls nicht für Erfüllungshandlungen von Natasha Riha Photography, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen oder für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung entstanden sind.

12.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner. Hat Natasha Riha Photography den Mangel zu vertreten, kann der Vertragspartner innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Verursachers Schadensersatz statt der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gem. § 933a ABGB geltend machen.

12.3. Ist die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung erfolgt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die zunächst gelieferte Ware auf Kosten von Natasha Riha Photography innerhalb von 14 Tagen an Natasha Riha Photography zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

12.4. Die Abtretung von Mängelansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

13. Haftung für Schäden

Natasha Riha Photography haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn die Ursache lediglich fahrlässig ist. Dies gilt nicht für Schäden an Sachen, die der Vertragspartner zur Bearbeitung übernommen hat, sowie für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden.

14. Auftrag

Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Natasha Riha Photography ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfänden.

15. Datenschutz

Natasha Riha Photography ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z. B. Bestelldatum, bestellte oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahntermine etc. .) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zum Zwecke der Vertragserfüllung. Natasha Riha Photography verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Vertragspartners ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, eingewilligt hat. Bei fehlender Einwilligung zur Nutzung der Daten für werbliche Zwecke werden die Daten nach vollständiger Vertragsabwicklung und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht Gesetz abgelaufen sind. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, werden die Daten für Werbezwecke gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

16. Verwendung von Bildern zu Werbezwecken

Natasha Riha Photography ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – berechtigt, von ihm hergestellte Fotografien zur Bewerbung seiner Arbeiten zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt Natasha Riha Photography seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung zu Werbezwecken und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild gemäß § 78 UrhG (Österreichisches Urheberrechtsgesetz) und Nutzungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB (Österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

17.1. Für alle Streitigkeiten zwischen Natasha Riha Photography und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Wirksamkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts Gesetz. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.2. Für alle Klagen gegen einen Vertragspartner von Natasha Riha Photography, der seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung in Deutschland hat, ist eines der Gerichte zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

17.3. Vertragssprachen sind ausschließlich Deutsch und Englisch.